Ihr Wasserqualitäts-Portal
große Auswahl an Wasseranalysen
Qualität aus Deutschland
hohe Kundenzufriedenheit
Filter schließen
Für die Filterung wurden keine Ergebnisse gefunden!

Trinkwasserverordnung

Gesetzliche Grundlagen der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (Abkürzung: TrinkwV, mitunter auch TVO) ist eine Verordnung, die die Qualität des Trinkwassers sicherstellt. Sie wurde erstmalig 2001 vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen und beruht auf dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Sie dient damit der „Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers“1 in Deutschland.

Wasserqualität testenMit dem Erlass der Trinkwasserverordnung fand gleichzeitig „die Umsetzung der europäischen Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht“² statt. Die deutsche Trinkwasserverordnung geht dabei über die europäischen Richtlinien hinaus. Sie berücksichtigt zum Beispiel aktuelle technische Standards. Diese Standards werden unter anderem vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) erlassen.

Was regelt die Trinkwasserverordnung?

Gültigkeit hat die Trinkwasserverordnung für jede Art und jede Verwendung von Trinkwasser. Dabei ist Trinkwasser in der Trinkwasserverordnung definiert als: „…alles Wasser […], das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu […] anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist …“³. Zu den häuslichen Zwecken zählen unter anderem die Körperpflege, die Reinigung von Gegenständen zur Lebensmittelzubereitung und -verarbeitung oder auch die Reinigung von Kleidung. Um sicherzustellen, dass Trinkwasser in jedem Fall den Kriterien der Trinkwasserverordnung entspricht, wird es regelmäßig überprüft. Das geschieht an unterschiedlichen Stellen im Wassersystem in unterschiedlicher Häufigkeit. Insbesondere Wasserbrunnen, Wasseraufbereitungsanlagen und Wasserleitungssysteme der Wasserversorger werden regelmäßig, zum Teil täglich, geprüft.

Seit 2011 gelten Änderungen der Trinkwasserverordnung von 2001

TrinkwV

Im Jahr 2001 wurde die Trinkwasserverordnung in der heute weitestgehend noch gültigen Fassung erlassen. Mit dem Erlass der Verordnung wurden vor allem europäische Vorgaben in Bundesrecht umgesetzt. Eine entscheidende Änderung wurde im November 2011 gültig. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Änderung war, dass anders als bis dahin nicht mehr nur die Wasserversorger auf die Einhaltung der Verordnung überprüft werden sollen. Demnach muss künftig auch in allen „Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird“4, das Trinkwasser regelmäßig überprüft werden.

Änderungen der Trinkwasserverordnung ab 2013

Als Betreiber solcher Anlagen gelten nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung auch die meisten Vermieter. Bei den regelmäßigen Untersuchungen soll insbesondere das Vorkommen von Legionellen im Warmwasser überprüft werden. Dabei handelt es sich um bakterielle Krankheitserreger, die zu gefährlichen Infektionskrankheiten führen können. Die Änderung der Trinkwasserverordnung sieht außerdem vor, dass Überschreitungen der Grenzwerte stärker als bisher bestraft werden.

Außerdem sah sie für den erstmaligen Legionellentest eine Frist bis zum 31.10.2012 vor. Diese Frist wurde jedoch nach einem Beschluss des Bundesrates auf den 31.12.2013 verschoben. Ursprünglich war in der überarbeiteten Verordnung von 2011 vorgesehen, dass die Legionellen-Untersuchungen des Trinkwassers jährlich durchgeführt werden sollten. Auch dieser Punkt wurde geändert, sodass „die Wiederholungsprüfungen nur noch alle drei Jahre durchzuführen“5 sind.

Trinkwasser nach den Kriterien der Trinkwasserverordnung testen

Wer in der Zwischenzeit sicherstellen möchte, dass sein Trinkwasser in jeder Hinsicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, kann sein Trinkwasser jederzeit selbstständig überprüfen lassen. Das Vorgehen ist unkompliziert: einfach einen unserer Wassertests hier bei uns ordern, die Wasserprobe einschicken und auf die Ergebnisse der Analyse warten. Unsere vollumfängliche Wasseranalyse überprüft Ihr Trinkwasser auf die relevanten chemischen und mikrobiologischen Parameter.

» zum Wassertest

 

Referenzen
[1] Bundesumweltamt: TrinkwV
[2] Bundesumweltamt: Trinkwasserverordnung
[3] Bundesamt für Justiz: Grenzwerte Trinkwasserverordnung
[4] BMG: TrinkwV Legionellen
[5] Haus und Grund Rheinland: Trinkwasserverordnung 2013

Gesetzliche Grundlagen der Trinkwasserverordnung Die Trinkwasserverordnung (Abkürzung: TrinkwV, mitunter auch TVO) ist eine Verordnung, die die Qualität des Trinkwassers sicherstellt. Sie... mehr erfahren »
Fenster schließen
Trinkwasserverordnung

Gesetzliche Grundlagen der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (Abkürzung: TrinkwV, mitunter auch TVO) ist eine Verordnung, die die Qualität des Trinkwassers sicherstellt. Sie wurde erstmalig 2001 vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen und beruht auf dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Sie dient damit der „Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers“1 in Deutschland.

Wasserqualität testenMit dem Erlass der Trinkwasserverordnung fand gleichzeitig „die Umsetzung der europäischen Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht“² statt. Die deutsche Trinkwasserverordnung geht dabei über die europäischen Richtlinien hinaus. Sie berücksichtigt zum Beispiel aktuelle technische Standards. Diese Standards werden unter anderem vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) erlassen.

Was regelt die Trinkwasserverordnung?

Gültigkeit hat die Trinkwasserverordnung für jede Art und jede Verwendung von Trinkwasser. Dabei ist Trinkwasser in der Trinkwasserverordnung definiert als: „…alles Wasser […], das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu […] anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist …“³. Zu den häuslichen Zwecken zählen unter anderem die Körperpflege, die Reinigung von Gegenständen zur Lebensmittelzubereitung und -verarbeitung oder auch die Reinigung von Kleidung. Um sicherzustellen, dass Trinkwasser in jedem Fall den Kriterien der Trinkwasserverordnung entspricht, wird es regelmäßig überprüft. Das geschieht an unterschiedlichen Stellen im Wassersystem in unterschiedlicher Häufigkeit. Insbesondere Wasserbrunnen, Wasseraufbereitungsanlagen und Wasserleitungssysteme der Wasserversorger werden regelmäßig, zum Teil täglich, geprüft.

Seit 2011 gelten Änderungen der Trinkwasserverordnung von 2001

TrinkwV

Im Jahr 2001 wurde die Trinkwasserverordnung in der heute weitestgehend noch gültigen Fassung erlassen. Mit dem Erlass der Verordnung wurden vor allem europäische Vorgaben in Bundesrecht umgesetzt. Eine entscheidende Änderung wurde im November 2011 gültig. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Änderung war, dass anders als bis dahin nicht mehr nur die Wasserversorger auf die Einhaltung der Verordnung überprüft werden sollen. Demnach muss künftig auch in allen „Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird“4, das Trinkwasser regelmäßig überprüft werden.

Änderungen der Trinkwasserverordnung ab 2013

Als Betreiber solcher Anlagen gelten nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung auch die meisten Vermieter. Bei den regelmäßigen Untersuchungen soll insbesondere das Vorkommen von Legionellen im Warmwasser überprüft werden. Dabei handelt es sich um bakterielle Krankheitserreger, die zu gefährlichen Infektionskrankheiten führen können. Die Änderung der Trinkwasserverordnung sieht außerdem vor, dass Überschreitungen der Grenzwerte stärker als bisher bestraft werden.

Außerdem sah sie für den erstmaligen Legionellentest eine Frist bis zum 31.10.2012 vor. Diese Frist wurde jedoch nach einem Beschluss des Bundesrates auf den 31.12.2013 verschoben. Ursprünglich war in der überarbeiteten Verordnung von 2011 vorgesehen, dass die Legionellen-Untersuchungen des Trinkwassers jährlich durchgeführt werden sollten. Auch dieser Punkt wurde geändert, sodass „die Wiederholungsprüfungen nur noch alle drei Jahre durchzuführen“5 sind.

Trinkwasser nach den Kriterien der Trinkwasserverordnung testen

Wer in der Zwischenzeit sicherstellen möchte, dass sein Trinkwasser in jeder Hinsicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, kann sein Trinkwasser jederzeit selbstständig überprüfen lassen. Das Vorgehen ist unkompliziert: einfach einen unserer Wassertests hier bei uns ordern, die Wasserprobe einschicken und auf die Ergebnisse der Analyse warten. Unsere vollumfängliche Wasseranalyse überprüft Ihr Trinkwasser auf die relevanten chemischen und mikrobiologischen Parameter.

» zum Wassertest

 

Referenzen
[1] Bundesumweltamt: TrinkwV
[2] Bundesumweltamt: Trinkwasserverordnung
[3] Bundesamt für Justiz: Grenzwerte Trinkwasserverordnung
[4] BMG: TrinkwV Legionellen
[5] Haus und Grund Rheinland: Trinkwasserverordnung 2013